Infos für Arzt
Infos für Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen
Für viele Patienten ist es im Alltag unbedingt notwendig Ihre Selbstständigkeit und Partizipation im Alltag wiederzuerlangen, aufzubauen und zu erhalten. Dies kann die behandelnde Ärzt*in durch eine ergotherapeutische Verordnung unterstützen.
Bei ergotherapeutischen Behandlungen handelt es sich um eine Vertragsleistung der gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkassen.
Die Verordnung erfolgt auf dem Formular 13 „Heilmittelverordnung“.
Es muss das Feld „Ergotherapie“ angekreuzt werden.
Verordnende Ärzt*innen haben die Möglichkeit nach der Diagnose des Patienten aus dem Heilmittelrichtlinie bzw. des Heilmittelkatalogs die entsprechende Diagnosegruppe auszuwählen.
Neben der Anzahl der Behandlungseinheiten und der Behandlungsart kann der Arzt zudem die Behandlungsfrequenz pro Woche festlegen.
Wer kann ergotherapeutische Behandlungen verordnen?
Grundsätzlich können ergotherapeutische Verordnungen durch Vertragsärzt*innen ausgestellt werden.
Seit dem 01. Januar 2021 dürfen Psychologische Psychotherapeut*innen unter bestimmten Voraussetzungen ergotherapeutische Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls ausstellen, als Behandlungsart:
Neuropsychologische Therapie
(Diagnose aus dem Indikationsspektrum des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10-GM Version 2020)
Welche Maßnahmen (bzw. Behandlungsarten) können in der Ergotherapie verordnet werden?
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Motorisch- funktionelle Behandlung
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Hirnleistungstraining
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Neuropsychologische Behandlung
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Sensomotorisch perzeptive Behandlung
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Psychisch funktionelle Behandlung
Welche Zusatzleistungen können durch den Arzt verschrieben werden?
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Hausbesuche oder Heimbesuche
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Integration ins häusliche Umfeld
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Thermische Anwendung (Kälte und Wärmeanwendungen) als Ergänzung zu einer motorisch funktionellen oder sensomotorisch perzeptiven Behandlung
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Gruppenbehandlungen
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Doppelbehandlungen z.B. als Belastungserprobung
Bei welchen Indikationen sind ergotherapeutische Maßnahmen erforderlich?
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Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems (Indikationsschlüssel SB1 – SB7)
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Erkrankungen des Nervensystems (Indikationsschlüssel EN1- EN4)
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Psychische Erkrankungen und Störungen (Indikationsschlüssel PS1-PS5)
Was bedeutet eine Verordnung außerhalb des Regelfalls?
Insbesondere bei schwer betroffenen Patienten ist eine längere Behandlungszeit ratsam, nicht zuletzt um einer drohenden Pflegebedürftigkeit so lange, wie möglich, hinauszuschieben und das Leiden zu verringern.
Nach Ausschöpfung der Gesamtverordnungsmenge kann die Ergotherapie mit einer medizinischen Begründung weiter fortgeführt werden.
Bei einzelnen Krankenkassen muss, bei Verordnung außerhalb des Regelfalls, ein Antrag VOR der weiteren Behandlung des Patienten gestellt werden.
Gerne helfen wir unseren Patienten hier bei der Antragsstellung.
Selbstverständlich unterstützen wir das Ärzt*innen Team bei weiteren Fragen.





